Kosten für ambulante Dienstleistungen
Gültig ab 01.01.2026 gemäss KFSV
Fixe Tarife des Kantonalen Jugendamtes Bern (KFSV Art. 22)| Angebot | Verrechenbare Leistungskategorien | Tarife |
|---|---|---|
| Familienbegleitung |
Direktkontakt fallbezogene Arbeit Reisezeit |
SFr. 133.- pro Std. SFr. 133.- pro Std. SFr. 133.- pro Std. |
| Besuchsbegleitung individuell |
Direktkontakt Fallbezogene Arbeitkt Reisezeit |
SFr. 133.- pro Std. SFr. 133.- pro Std. SFr. 133.- pro Std. |
| Besuchsbegleitung individuell an Wochenenden & Feiertagen |
Direktkontakt Fallbezogene Arbeit Reisezeit |
SFr. 141.- pro Std. SFr. 141.- pro Std. SFr. 141.- pro Std. |
| Intensive Begleitung IBF |
Direktkontakt fallbezogene Arbeit Reisezeit |
SFr. 153.- pro Std. SFr. 153.- pro Std. SFr. 153.- pro Std. |
Die Zeiterfassung erfolgt auf 5 Minuten.
Direktkontakt
Die Zeit, die im direkten persönlichen Kontakt mit der Familie und einzelnen Familienangehörigen (face-to-face, Telefon, E-Mail, ect.) aufgewendet wird, wird als Direktkontakt abgerechnet.
Das Auftragsgespräch wird gemäss Reglement verrechnet, auch wenn die Begleitung danach nicht zustande kommt.
Fallbezogene Arbeit
Als fallbezogene fachliche Arbeit gelten z.B. die Vor- und Nachbereitung, Berichterstellung, fallbezogene Arbeit mit dem sozialen Netzwerk und dem Leistungsbesteller, fachliche Abklärungen, Fachaustausch, Intervision und Fallsupervision. Die Stunden der fallbezogenen Arbeit werden mit maximal 50% der geleisteten Stunden im Direktkontakt (über die gesamte Begleitung) verrechnet.
Die 50%-Regelung gilt nicht bei ungeplanten Abbrüchen (einseitiger Entschied) während der ersten drei Monate oder indizierten Kurzeinsätzen von maximal drei Monaten, hier können die gesamten fallbezogenen Arbeiten verrechnet werden. Die 50%-Regelung gilt ebenfalls nicht für individuelle Besuchsbegleitungen.
Reisezeit
Die Reisezeit zwischen unserem Büro und dem jeweiligen Ort zur Begleitung wird mit den effektiven Reisezeiten verrechnet. Der Ausgangspunkt ist Thun (Waisenhausstrasse).
Allgemeines
- Es finden i.d.R. keine Termine an Sonn- und Feiertagen statt. Ebenfalls werden i.d.R. keine Termine unter der Woche nach 20 Uhr durchgeführt.
- Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz wird der gesamte geplante Termin ohne die entsprechende Fahrzeit in Rechnung gestellt. Unentschuldigte Termine werden regulär verrechnet.
- Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen.
- Die Änderungen der Tarife gemäss der Art. 23 KFSV des Kanton Berns.
- Sämtliche Kosten sind ohne Mehrwertsteuer. Bei allfälliger MwSt-pflicht des Leistungserbringers würde die MwSt dazugerechnet.